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   OLG Schleswig, 04.01.2016 - 14 WF 122/15   

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OLG Schleswig, 04.01.2016 - 14 WF 122/15 (https://dejure.org/2016,5376)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.01.2016 - 14 WF 122/15 (https://dejure.org/2016,5376)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 14 WF 122/15 (https://dejure.org/2016,5376)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 20.07.2022 - 4 WF 32/22

    Geltendmachung von laufendem Unterhalt in einem einstweiligen

    Denn gemäß § 51 Abs. 2 FamGKG werden die bei der Einreichung des Antrags fälligen Beträge dem Wert des nach § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG zu ermittelnden wiederkehrenden Unterhalts auch im einstweiligen Anordnungsverfahren hinzuzurechnen (vgl. nur OLG Schleswig Beschl. v. 4.1.2016 - 14 WF 122/15, BeckRS 2016, 4495).

    Denn diesem auf Erlass einer Leistungsverfügung gerichteten Verfahren komme namentlich wegen der Wirkungsgleichheit einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem Hauptsacheverfahren zumindest dann eine ebenso hohe Bedeutung zu, wenn bereits der volle Unterhalt geltend gemacht werde (siehe etwa Norbert Schneider, Anm. zu OLG Schleswig, Beschluss vom 4.1.2016 - 14 WF 122/15, BeckRS 2016, 04495, NZFam 2016, 278 und in Schulz/Hauß, Familienrecht, 3. Auflage 2018, Rn. 393 unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.2. 2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385; Anm. zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5.4.2016 - 2 WF 37/16, BeckRS 2016, 14905, NZFam 2016, 951; ebenso BeckOK KostR/Schindler, 37. Ed. 1.4.2022, FamGKG § 41 Rn. 13; Zempel in Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch Familienrecht, Werkstand: 41. EL September 2021, Teil R Rn. 120).

    bb) Der Senat folgt indes der ganz überwiegenden gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach die Regelvermutung des § 41 FamFG im Ausgangspunkt auch dann gilt, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren Unterhalt geltend gemacht wird, gleich ob es sich um einen Teil oder den vollen Unterhalt handelt (OLG Schleswig Beschl. v. 4.1.2016 - 14 WF 122/15, BeckRS 2016, 4495; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 13 WF 106/21 -, FamRZ 2022, 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2017 - 7 WF 82/17 -, FamRZ 2018, 50-51; Schwamb in Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 246 Rn. 15; Schmitz in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Auflage 2019, Rn. 420; Giers in Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 51 FamFG Rn. 26; Toussaint/Zivier, 52. Aufl. 2022, FamGKG § 41 Rn. 4; Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, IV. Verfahrenswerte im Familienrecht Rn. 153, 154, Beck-Online und Dürbeck in BeckOK Streitwert - Lexikon Familienrecht, Einstweiliges Anordnungsverfahren, Rn. 3 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

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